Erstellt am 02.04.2008 um 11:55 Uhr von packer
moin BIM,
ein Nebenjob ist eine berufliche tätigkeit neben der hauptberuflichen. hier gibt es noch den begriff des gelegenheitsjobs, der nicht regelmäßig ausgeübt wird. wenn du nicht im bundesdienst steht (soldat, beamter etc.), dann besteht für dich i.d. regel nur eine anzeigepflicht.
vorrausetzung: die gesetzlich zulässige höchstarbeitszeit von 10 std. wird nicht überschritten, deine leistungsfähigkeit in deiner haupttätigkeit leidet nicht unter dem nebenjob und es kommt nicht zu einem interessenskonflikt zu deinem hauptjob...
dieses würde ich so kurz auf deinen job beziehen und das dann bei den personalern abgeben...
Erstellt am 02.04.2008 um 11:58 Uhr von Mona-Lisa
@packer,
ist man überhaupt verpflichtet, einen Nebenjob beim AG zu "melden"???
Erstellt am 02.04.2008 um 12:19 Uhr von waschbär
@ ll,
da bin ich grade mal 4,5 min Essen hohlen und schon werden hier antworten gegeben :-)
Definition, Erklärung
Von einer nebenberuflichen Tätigkeit spricht man, wenn neben einem hauptberuflichen Arbeitnehmerverhältnis einer oder sogar mehrerer weiterer Tätigkeiten nachgegangen wird. Das können Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber, ein zweiter Job beim Hauptarbeitgeber, im Rahmen einer Selbständigkeit oder auch eines Ehrenamts sein. Gerade in den heutigen Zeiten des Prekariats suchen vermehrt Menschen nach Nebenjobs, vielfach auch in Form eines Mini- oder Midijobs.
Im Angestelltenverhältnis ist ein Nebenjob wie ein Hauptberuf zu behandeln, es gelten die gleichen Regelungen hinsichtlich Urlaub, Krankheit, Kündigung und anderem
Erstellt am 02.04.2008 um 12:22 Uhr von waschbär
@mona-lisa,
http://www.cleverefrauen.de/html/nebenjob.html
grins
Erstellt am 02.04.2008 um 12:47 Uhr von BIM
@packer, mona-lisa, w-bär
danke Euch, werde das so weiter geben an die Damen, übrigens "nur" Angestellte Erzieherinnen (sagt alles über die Vergütung...)
LG, BIM