Erstellt am 02.04.2008 um 08:12 Uhr von pirat
@Gela
geregelt im §§4 .3 ArbZG oder TV
Erstellt am 02.04.2008 um 08:53 Uhr von Gela
hallo pirat,
danke, aber es gehr mir eigentlich um die Zwischenpausen für Toilettengänge u. ä.
Gibt es da gesetzliche Regelungen? Da bei uns sinnlos ein Betriebsvereinbarung besteht und geändert werden muss. In unserem TV war dies eindeutig geregelt.
Muss der AG diese Bedürfnispausen bezahlen? Für Bandarbeiter gibt es Bandpausen, wie ist die Regelung bei AN ohne Bandtätigkeit stehen diesen auch bezahlte Toilettenpausen zu?
Es grüßt Gela
Erstellt am 02.04.2008 um 09:15 Uhr von DocPille
Hallo,
solche Pausen fallen unter die ,Persönliche Verteilzeit',die stehen jedem Mitarbeiter zu.Erfahrungswert sind 10% der Arbeitszeit.
Unter google kann man einiges darüber finden.
Erstellt am 02.04.2008 um 09:36 Uhr von pirat
@Gela
und unter Suchfunkion *Toilettengang* der W.A.F.
Erstellt am 02.04.2008 um 10:23 Uhr von Alessio
Hallo Gela,
BGB §616 regelt z.B. auch Toilettengängezeiten.
mfg
Alessio
Erstellt am 02.04.2008 um 10:43 Uhr von Gela
Hallo,
hat mir alles sehr geholfen. Über die Verteilzeiten findet man wirlich viel.
Gruß Gela