Hallo zusammen,

unser Betriebsrat bestand aus 5 regulären und 2 Ersatzmitgliedern.
Nachdem wir neu gewählt haben besteht unser er aus 7 regulären Mitgliedern und 7 Ersatzmitgliedern. Alle Kandidaten wurden mit mehr als 1 Stimme gewäht (min. 6 Stimmen)

Früher hatten wir einen E-Mail-Verteiler, auf dem sowohl alle regulären als auch alle Ersatzmitglieder Zugriff hatten bzw. die Möglichkeit hatten, sich an den Diskussionen beteiligen. (Es war auch oft der Fall, dass ein Ersatzmitglied an einer Sitzung teilnehmen musste.)

Jetzt überlegen wir, ob der Zugriff für alle praktikabel und sinnvoll ist.

Meine Fragen in diesem Zusammenhang:

1. Kann der BR entscheiden, dass nur die regulären BR-Mitglieder Zugriff auf diesen E-Mail-Verteiler haben. Dei Ersatzmitglieder erhalten Infos, erst wenn sie zu einer Sitzung eingeladen werden?

2. Kann der BR entscheiden, dass nur die regulären BR-Mitglieder und die ersten 3 Ersatzmitglieder Zugriff auf diesen E-Mail-Verteiler haben? Die ersten 3 werden sich mit größerer Wahrscheinlichkeit an einigen Sitzungen beteiligen.

3. Kann der BR entscheiden, dass alle regulären und alle Ersatzmitglieder Zugriff auf diesen E-Mail-Verteiler haben? Kann dann dem BR vorgeworfen werden, dass er Datenschutz verletzt und vertrauensrelevante Infos preisgibt, z.B Anhörungen zur Einstellungen, Kündigungen...
Die Ersatzmitglieder unterliegen doch der gleichen Verschwiegenheitspflicht?

4. Kann der Arbeitgeber dem Betriebsrat vorwerden, dass er verschwenderisch mit Resourcen umgeht, wenn alle 14 Mitarbeiter mit Betriebsratsmails lesen?

Bezüglich Schulungen haben wir beschlossen, dass nur die ersten 3 Ersatzmitglieder daran teilnehmen sollen, da sie mit größerer Wahrscheinlichkeit an Sitzngen teilnehmen werden.

Ich bedanke mich für Eure Unterstützung im Voraus

Janin