Schriftverkehr BR u. GL.
Das Problem; einem Mittarbeiter wurde ein fester Arbeitsvertrag angeboten von der GL dem der BR zustimmte.
Die Voraussetzung aber das der Mittarbeiter in die Nähe des Arbeitsplatzes Zieht da der BR der Meinung ist das die Tägliche Anreise zu weit ist (zirka 80km einfach) . Dies wurde der GL schriftlich
überreicht. Jetzt bekommt der Mitarbeiter keinen festen Arbeitsvertrag erst wenn Er Umzieht
Ich habe meinen Mitstreitern dann schon gesagt das dies so nicht ginge ich glaube nicht das man eine
Festeinstellung an sowas knüpfen kann .Nach dem Urlaub habe ich dann im Protokoll gelesen
Zustimmung zur Festeinstellung 5/1 ohne einen Hinweis auf diese Regelung.
Nach meinen Einwand das der MA ja nun einen festen AV bekommt wurde mir erklärt das Er diesen erst bei Umzug bekommt so wie an GL geschrieben,und wenn im Protokoll darüber nichts steht macht das nichts im falle eines Arbeitsgerichtes würde Der Schrifverkehr genau so zählen wie das Protokoll.
Dies glaube ich natürlich nicht. Bevor ich mir eine Rechtsauskunft hole möchte ich mal die Meinung des
Forums erfahren .

Gerorg2