Hallo,

kan mir jemand Erfahrungen mit der Anwendung des § 9 Teilzeit und Befristungsgesetz miteilen. Haben im Augenblick so einen Fall. AG möchte neueinstellen. Teilzeitkraft in gleicher Dienststelle will auf Vollzeit und hat das dem AG schon mehrfach mittgeteilt. Stellenausschreibung deckt genau die Stunden die der Teilzeitkraft fehlen. Welche Möglichkeiten hat der BR und muss der AG den Teilzeiter auf Vollzeit setzen?