Erstellt am 20.03.2008 um 16:23 Uhr von khel
Hallo betriebsratten,
wenn es nur die gleiche Qualifikation in dem Sinne ist, dass Gekündigte und neu Einzustellende/r den gleichen bzw. einen vergleichbaren Berufsabschluss o.ä. haben wäre das m.E. noch kein Widerspruchsgrund. Spannend wird es, wenn der/die Neue auf die Stelle des/der Alten gesetzt werden soll. Ich denke, dann könnte ein Widerspruch angebracht sein.
Das Problem in dem von Dir geschilderten Fall ist, glaube ich, aber, dass die Kündigung zum Ende der Probezeit erfolgen soll. Da sehe ich weniger Spielraum als wenn die Kollegin die Probezeit schon überstanden hätte.
Gruß
khel
Erstellt am 20.03.2008 um 16:28 Uhr von Petrus
Bei einer betriebsbedingten Kündigung schon. Kündigungsschutzklage geht aber trotzdem erst nach 6 Monaten (§1 KSchG).
Hier wird es wohl eher personenbezogenen Gründe haben (schlechte Leistungen / zu aufmüpfig / dem Cheffe "paßt es menschlich nicht"). Und da muss natürlich die freie Stelle wieder besetzt werden...