Erstellt am 18.03.2008 um 14:25 Uhr von Alana
Hallo Gizmo,
befristet ist befristet :-((
Aber - Ihr könntet für euren Chef eine Kosten/Nutzen-Rechnung aufstellen.
Neue Mitarbeiter müssen eingearbeitet werden, das bindet Kapazität bei den bestehenden Mitarbeitern, kostet alles Geld .... usw.
Erstellt am 18.03.2008 um 14:28 Uhr von Mona-Lisa
@Alana,
bist du davon überzeugt, dass der AG sich davon beeindrucken lässt???
Der hat seine Gründe, warum er das so macht...... :-))
Erstellt am 18.03.2008 um 14:34 Uhr von Petrus
Das einzige, was helfen könnte: _Falls_ der ArbGeb auf die Idee kommt, jemanden (z.B. einen "guten Bekannten") unbefristet einstellen zu wollen: Der Einstellung nach §99 (1) Nr. 3 BetrVG widersprechen. Ansonsten habt ihr wenig Chancen:-(
Erstellt am 18.03.2008 um 15:42 Uhr von DonJohnson
Um sowas im Vorfeld zu klären würde ich an eurer Stelle erstens mit dem AG über die Personalplanung reden, zweitens eine innerbetriebliche Ausschreibung fordern, und drittens wollt ihr doch wohl alle Bewerbungsunterlagen sehen. Wenn der AG also kurzfristig einen einstellen will für einen befristeten, dann lehnt ihr die Einstellung nach 99 ab. Festeinstellung vor Neueinstellung - so würde ich daran gehen. Auch wenn der AG tricksen will - also einen auf die Stelle versetzen und an der freien Stelle eine neue Stellenausschreibung würde ich da einen Riegel vor schieben. Aber ich kenne eure betrieblichen Eckdaten nicht - aber von heute auf morgen einen Neuen an die Stelle setzen geht so einfach nun auch nicht. Wie gesagt, ihr habt das Recht alle Bewerbungsunterlagen einzusehen - euch zu beraten und dann der Einstellung zuzustimmen oder Abzulehen - die Fristen hierzu kennst du ja.