Erstellt am 13.03.2008 um 14:38 Uhr von Konrad
Hallo Gizmo
nach Ablauf der Frist von 1 Jahr muss sich der nicht mehr daran binden und kann danach eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG aussprechen.
Entscheidend ist ob eine Belegschaft das so hinnimmt oder sich dagegen wehrt.
Erstellt am 13.03.2008 um 14:56 Uhr von pehoe
Gizmo,
Konrad hat recht, der Tarifvertrag muss nicht zwingend weiter gelten. Siehe dazu TVVG§§ 3 u. 4
Der Tarifvertrag gilt statisch weiter bis dieser durch eine andere Abmachung( z. B. neuer Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Haustarif oder Änderungen des Arbwitsvertrages) ersetzt wird.
Erstellt am 13.03.2008 um 16:50 Uhr von Gizmo
Also das heisst, wenn die Belegschaft keine neuen Vereinbarungén unterzeichnet,kann der AG nichts verändern!?
Erstellt am 13.03.2008 um 18:14 Uhr von Lotte
Gizmo,
der Tarifvertrag geht Einzelvertraglich auf Deinen AV über (in der Fassung zum Zeitpunkt des Übergangs). Wenn der AG nicht TV gebunden ist, müsste er für jeden einzelnen AN eine Vertragsänderung durchführen, damit sich bei den Einzelnen etwas ändert. Kollektivrechtlich geht da nichts, weder für den AG noch für den BR.
Erstellt am 13.03.2008 um 19:54 Uhr von paula
@lotte
Kollektivrechtlich ginge schon was mit einer anderen Tarifbindung. Eine Frage stellt sich aber doch noch: gibt es Klauseln im Arbeitsvertrag in denen auf den TV bezug genommen wird. Statisch oder dynamisch. Dann habe ich wiederum einen individualrechtlichen Anspruch der nicht über § 613a BGB kollektiv verändert werden kann.
Erstellt am 14.03.2008 um 07:57 Uhr von Konrad
@Gizmo zu deiner Frage:
Im Prinzip ist das richtig, wenn keine neue Regelung gilt die bisherige in diesem Fall die tarifliche Regelung weiter.
In der Praxis wird das durch einzelvertragliche „Änderungskündigung“ und Vorlage eines
neuen Arbeitsvertrag versucht ,das anders weniger günstig zu gestalten.
Das nenne ich „Erpressung“ eine bessere Lösung wäre eine kollektive Lösung wie :
Tarifbindung, oder Anerkennung des TV oder Haus TV
Erstellt am 14.03.2008 um 12:26 Uhr von Lotte
Paula,
sorry, wenn ich missverständlich war. Ich meinte, dass es für den BR nicht kollektivrechtlich geht. Und für den AG alleine auch nicht, nur mit GEW. Und die alten AV gelten selbst dann erstmal weiter, es sei denn der neue TV ist besser.
Erstellt am 14.03.2008 um 19:03 Uhr von paula
@Lotte
wunderbar erkärt! und schon sind wir uns einig :-)
Erstellt am 14.03.2008 um 19:13 Uhr von Lotte
paula,
na, dann kann ich ja jetzt beruhigt ins Wochenende ;-))