Hallo!

Bei uns im Betrieb haben wir eine BV Arbeitszeit in der die wöchentliche Arbeitszeit von
37 auf 38,5 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht wurde.
Dieses sollte vorerst für ein Jahr gehen, ist jetzt aber schon seit 3 Jahren so.
Die Neueinstellungen die wir in dieser Zeit bekommen haben, hatten/haben im Vertrag 38,5 Stunden stehen
Also haben wir hier nicht richtig aufgepasst und es wird schwer wieder zurück zur 37 Stunden-Woche zu kommen,
da ja alle neuen Mitarbeiter einen 38,5 Stunden-Vertrag haben.
Ist die Stundenagabe im Vertag hinfällig oder kann sich der AG darauf berufen?
Oder können wir uns auf die alte BV berufen, die noch von 37 Stunden ausgeht und die neue nur vorübergehend
zum Einsatz kommen sollte?

Können wir einer Einstellung überhaupt widersprechen, wenn die Arbeitszeit mit 38,5 Stunden angegeben ist?