Erstellt am 13.03.2008 um 12:40 Uhr von pehoe
Hallo schnatterton,
Ihr könnt Betriebsratstätigkeit auch außerhalb des Betriebes durchführen. Beim AG müßt Ihr Euch ordentlich für Betriebsratstätigkeit abmelden, ohne diesen nähere Angaben darüber machen zu müssen, was Ihr genaues macht.
siehe dazu auch §36 Abs 2 u.3
Erstellt am 13.03.2008 um 12:40 Uhr von BRV4U
Hallo schnatterton,
eine Betriebsratsitzung ist laut §30 BetrVG nicht öffentlich und findet i.d.R. innerhalb der Arbeitszeit statt.
Hast Du geprüft ob diese Voraussetzungen erfüllt werden können......?
Erstellt am 13.03.2008 um 12:46 Uhr von schnatterton
Hallo BRV4U
die Sitzung ist nicht öffentlich (findet lediglich außer Haus statt) und soll während der Arbeitszeit stattfinden. Das ist ja gerade der Knackpunkt - AG will Freistellung nicht gewähren.
Erstellt am 13.03.2008 um 12:50 Uhr von Mona-Lisa
@schnatterton,
in dem Moment, in dem "fremde" BR's mit dabei sind, ist es schlichtweg keine BR-Sitzung.
Dass der AG das nicht auch noch "bezahlen" will, ist doch eigentlich logisch.
Wenn ihr Erfahrungsaustausch wollt, werdet ihr das wohl auf eure private Zeit nehmen müssen.
Erstellt am 13.03.2008 um 12:59 Uhr von BRV4U
@schnatterton,
warum fasst ihr nicht einen Beschluss, für die nächste BR-Sitzung "Berater" einzuladen ?
Allerdings haben dann die Kollegen des anderen Betriebes ein Problem, oder?
Erstellt am 13.03.2008 um 13:03 Uhr von pehoe
Mona-Lisa,
der AG muss nicht nur die arbeitszeit einer BR-Sitzung bezahlen, sondern jede BR-Tätigkeit.
schnatterton,
also das Treffen nicht als BR- Sitzung, sondern als BR-Tätigkeit anzeigen. Ein entsprechender Beschluss wäre hilfreich.
Erstellt am 13.03.2008 um 13:09 Uhr von Mona-Lisa
@pehoe,
"der AG muss nicht nur die arbeitszeit einer BR-Sitzung bezahlen, sondern jede BR-Tätigkeit."
da ist doch wohl die Frage, ob der Besuch eines anderen BR's unter "BR-Tätigkeit" einzustufen ist........
Ich hab da so meine Zweifel!
Erstellt am 13.03.2008 um 13:29 Uhr von BRV4U
@alle,
ich wäre als AG auch misstrauisch oder zumindest skeptisch, wenn sich die BR-Mitglieder zur gleichen Zeit zum Zwecke der BR-Arbeit abmelden und das Haus verlassen würden.....
@schnatterton
Ich sehe das ähnlich wie Mona-Lisa. Wenn mir was an dem Erfahrungsaustausch liegt, kann ich das auch AUSNAHMSWEISE in meiner Freizeit erledigen. BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Manchmal bekommt man nix dafür. Hört sich komisch an, .........
Erstellt am 13.03.2008 um 14:52 Uhr von schnatterton
Sorry wenn das so rüber gekommen ist, dass wir auf Stundenausgleich pochen. Zwei unser Mitglieder nehmen während Urlaub und Frei an Sitzung teil, ich dagegen muss mich ja offiziell abmelden und AG informieren. Hinweis auf BR-Tätigkeit war sehr wichtig. Jeder der BR-Tätigkeiten übernimmt sollte sich im klaren sein, dass er einiges an Freizeit opfert - soll wohl so sein.
Danke für die schnellen Tipps.
Erstellt am 13.03.2008 um 18:58 Uhr von nicoline
@ schnatterton
wie wäre es, wenn ihr Euch einen Spezialisten von der GEW oder anderen dazu holt und eine Schulung daraus macht?