Erstellt am 12.03.2008 um 20:25 Uhr von pirat
@ Olaf
....oder ist es so , daß am Monatsende die Stunden hinfällig sind? ähm,... das ist keine ernstgemeinte Frage, oder?
Erstellt am 12.03.2008 um 20:36 Uhr von Lotte
Olaf,
das kommt darauf an was im TV/AV steht und ob eventuell § 615 BGB zur Anwendung kommt.
Erstellt am 12.03.2008 um 20:36 Uhr von pirat
es sei denn ........
Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB).
Der AN verliert nicht seinen Lohnanspruch wenn Annahmeverzug vorliegt, wenn der AG die ordnungsgemäß durch rectzeitiges Erscheinen am Arbeitsort vom AN angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, also den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, ihn also nach Hause schickt!
Wie entstanden die Minusstunden?