Erstellt am 12.03.2008 um 14:33 Uhr von pehoe
urmel21,
meines Wissens nach gibt es keine Vorschrift wie lange eine interne Stellenausschreibung gemacht erden muss. Neben der internen Ausschreibung kann auch parallel dazu eine extern Ausschreibung erfolgen. Ihr solltet eine schriftliche Vereinbarung über das Procedere einer Stellenausschreibung treffen.
Erstellt am 12.03.2008 um 15:16 Uhr von Memeth
Hi urmel21,
wir haben eine BV "Interne Stellenausschreibungen" in der all diese Dinge reguliert werden, damit für alle Seiten Klarheit besteht. Aushangpflicht, Dauer des Aushangs, Regelung in Richtung schwerbehinderter MA, Zwischenzeugnis bei Wechsel der Abtlg., Inhalt der internen Ausschreibung und, und, und...
Das ist einmal etwas Aufwand und im Nachhinein eine große Erleichterung. Also am besten so eine BV mit der GF abschließen.
Gruß
Erstellt am 12.03.2008 um 20:29 Uhr von paula
@Memeth
schön wenn Euer AG hier eine solche BV unterschreibt aber alle Punkte die Du hier nennst dürften nicht erzwingbar sein. Sicher kann das sinnvoll sein.. ich als AG würde das nicht unterschreiben!
Erstellt am 13.03.2008 um 07:37 Uhr von BRV4U
@urmel21
Eine BV haben wir auch, das macht Sinn !
@paula
Nur ein AG der seinen Laden nicht korrekt führt hat Probleme mit so einer BV !
Unser AG wollte so was auch nicht, aber nach Ablehnung von Anhörung nach §99 (Einstellung eines neuen MA) mit der (korrekten) Begründung dass diese Stelle auch von internen MA bestzt werden kann, hat er sich darauf eingelassen. Es ist leicht gesagt, aber manchmal ist Verhandlungsgeschick unverzichtbar wenn man als BR etwas erreichen will.....
Erstellt am 13.03.2008 um 13:51 Uhr von Petrus
@paula:
Naja, wenn der ArbGeb nicht will, dann guckt der BR mal, was der DKK so zu §93 meint - und formuliert sein "Verlangen" entsprechend ausführlich und mit möglicht so vielen Vorgaben, dass er anschließend jede Einstellung nach §99 (2) Nr. 5 BetrVG ablehnen kann.
Dann hat der ArbGeb 2 Varianten: er einigt sich mit dem BR auf "vernünftige" Regeln oder er klagt nach §99 (4) - in dem Bewusstsein, dass auf hohe See und vor Gericht alles in Gottes Hand liegt...
Dann legt das ArbGer fest, ob die Anforderungen in der Ausschreibung "angemessen" sind, was der BR ja mit dem Kommentar in der Hand gut begründen kann, zumal der BR ja wegen der Weigerung des ArbGeb zu Verhandlungen förmlich gezwungen war, einseitige Festlegungen zu treffen...
Könnte sehr gut sein, dass der Richter dann wegen "selber Schuld" des ArbGeb keinerlei Böcke mehr verspürt, zu ergründen, was aus Gottes Hand kommt ;-) Oder aber er ergründet... und ergründet nochmal... und nochmal... bis er ein deutliches Reden von oben hört oder aber die BV fertig ist.
Erstellt am 13.03.2008 um 21:10 Uhr von paula
@petrus
mein 3. Versuch einer Antwort. Das Forum spinnt mal wieder...
Wenn der Richter es wie Däubler sieht. Außer in Bremen hätte ich da arge Zweifel.......