Erstellt am 11.03.2008 um 20:26 Uhr von hesse8a
Hallo,
ob tatsächlich ein Leistungsbetrug vorliegt - keine Ahnung (hab auch schon gesehen, dass bisher geduldete "Abrechnungsmethoden (=Zettelwirtschaft) einem unliebsam gewordenen Kollegen plötzlich zur Last gelegt werden soll. Auch da gab`s viele Zeugen, da eigentlich jeder andere nach dem gleichen Prinzip gehandelt hatte (Wollte nur mal in Erinnerung bringen, dass man jeden Fall wirklich genau betrachten sollte).
Ansonsten einfach keine Stellungnahme abgeben (= Stillschweigende Zustimmung) - soll sich das Arbeitsgericht um die Angelegenheit kümmern
Erstellt am 11.03.2008 um 20:33 Uhr von Lotte
Alter BR,
war es ein tätiges Mitglied der SBV? Dann besteht gleicher Kündigungsschutz wie bei BRM.
Da hilft nur: Anhörung des SBV ohne Inquisition. (Kann es ein Versehen sein? Der Wiederholungsfehler macht mich stutzig.)
Gewissensentscheidung jedes einzelnen BRM.
Erstellt am 11.03.2008 um 20:53 Uhr von Alter Betriebsrat
Ja , er war ein tätiges SBV- Mitglied. (u.a.mehrmaliges Sitzungsteinahme an BR- Sitzungen im Jahre 2007)
Das Individuum wurde auch zum Sachverhalt befragt und hat dort,falschen Angeben gemacht. Was durch Zeugen die auch aus der SBV stammen und auch durch BR-Mitglieder , als Falschaussagen bestätigt , den sie waren in die Tätigkeiten und Umstände ,die dann letztendlich im Wiederholungsfall zur falschen Abrechnung führte, involviert also dabei als es nicht so war wie abgerechnet. Hilft also auch keine nichtinquisitorische Anhörung im BR, den soviel Vetrauen herrscht bei uns im BR, wenn BR Mitglieder bei derAnhörung nach 103 bestätigen, das es so war wie angehört.
Grüssle
Erstellt am 11.03.2008 um 21:02 Uhr von Lotte
Alter BR,
ich glaube ja, dass Du Dich schon entschieden hast.
Erstellt am 11.03.2008 um 21:07 Uhr von pirat
@Alter Betriebsrat
kann es sein, dass bei deinem wiederholten Gebrauch des Wortes *Individuum* schon eine negative, unverhohlene Stimmung mitschwingt?
ich hege ähnliche Zweifel wie Lotte, ....( keine nichtinquisitorische Anhörung im BR) *grübel*
Erstellt am 11.03.2008 um 21:19 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallölle !
Das Wort Individuum ( was anderes wäre Subjekt) ist wertefrei. (Datenschutz kein Mann keine Frau -AGG) und entschieden habe ich mich nicht. Hoffte nur, im Forum ein andere Argumentation als die bekannte, etwas ,nach meinem Geschmack stark einfache (man kann auch anders dazu sagen), gewerkschaftliche"Ein Betriebsrat stimmt nie einer Kündigung zu" zu finden Sehe aber leider kein Licht am Horizont.
Ich danke für die Bemühungen. Auch das wir nicht die Polizei sind, weiss ich auch.
Würde Lotte zustimmen, die von einer Gewissensentscheidung schrieb.
Grüssle
Erstellt am 11.03.2008 um 21:58 Uhr von Der alte Heini
Alter Betriebsrat
der Betriebsrat sollte die Frist der Anhörung einfach verstreichen lassen
und eine eventuelle Entscheidung den Unabhängigen überlassen.
Erstellt am 11.03.2008 um 22:57 Uhr von paula
ich weiß dass viele hier anders denken wie ich, aber ich bin der Auffassung, dass ein BR durchaus auch in einem klaren Fall einer Kündigung zustimmen sollte. Es ist wie Lotte schon meint: es ist die Gewissensentscheidung jedes einzelnen BRM! Ich bin sicher ihr werdet Euch die Sache nicht einfach machen. Hier ist viel Fingerspitzengefühl und Verantwortung erforderlich.
Das immer wieder genannte Argument - der BR ist kein Richter - ist eine schöne Floskel aber hilft in der Sache nicht weiter! Jeder der in den BR gewählt wurde weiß dass er Verantwortung übernimmt. Diese Verantwortung hat er gegenüber dem einzelnen AN aber auch gegenüber der gesamten Belegschaft. Und ggf. sind dann auch mal harte und nbequeme Entscheidungen erforderlich damit man sich aber auch den Kollegen noch in die Augen schauen kann. Der BR sollte nicht jede Sache decken. Auch im Sinne der restlichen Belegschaft.
Man sollte nie vergessen warum es den besonderen Kündigungsschutz für die betriebsverfassungsrechtlichen Organe gibt: um die AN-Vertreter vor der Willkür des AGs zu schützen und nicht um ihnen Narrenfreiheit zu geben.
Des weiteren ist es für einen BR im Zustimmungsersetzungsverfahren auch nicht sehr angenehm wenn die einzige Antwort auf die Frage des Gerichts nach den Gründen für die erteilte Zustimmung ist: wissen wir auch nicht so recht, wir wollten ihnen die Entscheidung überlassen. Man sollte da schon Argumente für das betroffen Mitglied haben sonst sieht das auc etwas seltsam aus
Erstellt am 12.03.2008 um 07:56 Uhr von uhu
ich sehe das genau so wie Paula; Verantwortung übernehmen und Flagge zeigen ist unentbehrlich für die Glaubwürdigkeit von AN - Vertretern ... und nicht für diese;
Erstellt am 12.03.2008 um 08:14 Uhr von Kölner
@paula
"die Eindeutigkeit in einem solchen Fall"
...ist das nach Deiner Auffassung hier denn so?
Ich werfe mal so Begriffe wie "Organisationsverschulden" oder "AG-Haftung" in den Raum...in diesem Falle vielleicht gar nicht so ganz weit weg.
Erstellt am 12.03.2008 um 20:54 Uhr von paula
@kölner
kann sein aber dafür haben wir zu wenig Sachverhalt...
aber ich denke es ging hier ja nicht darum den Fall rechtlich zu beurteilen sondern eher die Frage ob es einem BR zusteht auch mal eine solchen Kündigung zuzustimmen oder ob das ein NO-GO ist