Also die Sache ist so.
Ein Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung, wird astrein bei einem auch finanziell nicht ganz unerheblichen Leisungsbetrug(nachgewiesene falsche Abrechnungen) erwischt. Unfreiwillige Zeugen sind auch Betriebräte. Wie verhält sich der Betriebsrat bei Kündigung? Ich weis, wir sind keine Richter und dieses Individuum ist nicht verurteilt.
Erschwerend kommt noch hinzu, das GL diesem Individuum sogar vorher die Möglichkeit eingeräumt hatte, die unwahren Angeben nochmals zu korigieren, nach em Motto man kann sich ja mal irren. Aber die zweite Abrechnung war noch dreister, obwohl der Kollege, zwar nicht bei der WAF, aber sonst allefür ih notwendigen Lehrgänge, mehr als einmal in Anspruch genommen hat undüber die gestzlichen Grundlagen bestens im Bilde ist.N

Na, ich bin gestpannt.

Grüssle in die Runde