Erstellt am 11.03.2008 um 16:43 Uhr von Konrad
Hallo
Ihr seid ja ein „tolles BR Team“ die Mitglieder sind gewählt und solange sie nicht
selber zurück treten sind die ordentliche BR Mitglieder. Ihr solltet entsprechend
der Nachrangfolge Ersatzmitglieder laden.
Und Urlaub zu streichen kann nicht vorrangiges Ziel eines BR sein, dies ist im Urlaubsgesetz geregelt.
Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres gewährt und genommen werden (§ 7 Absatz 3 BUrlG). Tarifverträge sehen teilweise vor, dass der Urlaubsanspruch in diesem Fall erhalten bleibt.
Erstellt am 11.03.2008 um 18:33 Uhr von pirat
@ Scha(r)f, eh
....Ihr seid ja ein „tolles BR Team“ ....
wie Konrad schon schrieb, .......wer solche BR Kollegen wie dich hat, braucht keine Feinde!
Erstellt am 11.03.2008 um 18:40 Uhr von Lotte
Schäfchen,
bist Du der berühmte im Schafspelz?
Was Du einfordern solltest, ist ein vernünftiges BEM (siehe § 84 SGB IX) für Deine Kollegen.