Erstellt am 11.03.2008 um 08:02 Uhr von Konrad
Hallo gitte193
Die Mütter sollten rechtzeitig Monate vorher den Teilzeitwunsch der Firma bekannt machen. So kann (muss) die Firma die Belange der Mütter auch intern berücksichtigen wenn
keine Die Teilzeitmöglichkeit ist nicht an eine bestimmte privat-familiäre Voraussetzung gebunden.
Wenn vor der Elternzeit eine Vollzeittätigkeit ausgeübt wurde, muss eine anschließend beabsichtigte Teilzeittätigkeit spätestens 3 Monate vor deren geplanten Beginn beantragt werden. Der Antrag auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit kann aus hier nicht mehr dringenden!
betrieblichen Gründen spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Teilzeit abgelehnt werden Die Mütter müsen aktiv werden, von Vorteil ist wenn schon während der Elternzeit
bereits Teilzeit gearbeitet wurde.
Der BR sollte dabei informieren und bei Ablehnung genau hinschauen ob das tatsächlich zutreffend ist
oder nicht.