Hallo,
Eine Kollegin ist im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung über eine Verleihfirma bei uns beschäftigt. Jetzt hat sich die Kolegin auf genau die selbe Stelle, die Sie auch als Leiharbeiter ausübt, bei unserem Unternehmen beworben.
Jetzt zur Frage: Muss der AG die Kollegin in irgendeiner Weise bevorzugt behandeln?
Vielen Dank für die Antworten
Olli