Erstellt am 10.03.2008 um 21:29 Uhr von Lotte
ole,
nein muss er nicht. Es sei denn sie ist schwerbehindert.
Aber:
wenn es sonst keine internen Bewerbungen gibt und wenn der BR den AG überzeugen könnte, dass ein LeihAN auch als "interne Bewerbung" anzusehen ist (was es aber in Wahrheit nicht ist), ja dann könnte sie Glück haben.
Erstellt am 11.03.2008 um 08:39 Uhr von Hesse8a
Hallo,
im Sinne der Gleichbehandlung muß der AG und der BR keinen bevorzugt behandeln. Ist die Kollegin so schlecht, dass man ihr die feste Anstellung nicht gönnen will?????? für euch muß doch nur sichergestellt sein, dass der Arbeitsplatz eines anderen Kollegen nicht durch die Neueinstellung gefährdet ist und das sonstige interne Bewerber nicht benachteiligt werden.
Eine "interne Bewerbung" liegt nicht vor, da die Kollegin bei einer anderen Firma beschäftigt ist. Ich wundere mich allerdings über die Frage ob der AG jemanden bevorzugt behandeln muß - hat der AG dem Betriebsrat diese Frage gestellt! Wenn überhaupt stellt sich die Frage ob der Betriebsrat damit einverstanden ist, dass der AG jemanden bevorzugt behandelt!