Erstellt am 09.03.2008 um 12:56 Uhr von derSpion
Hallo Bernhard,
Der AG hat den Beschluss zur Kenntnis zu nehmen. Du (ich gehe mal davon aus) bist BR oder BRV ?
Dann gilt wie bei allen anderen Dingen auch:
Der BRV ist nicht Vertreter im Willen sonder Vertreter der Erklärung !
Die Vertretungsbefugnis des BRV besteht nur im Rahmen des vom BR gefassten Beschlüsse...alles klar ?
der Spion
Erstellt am 09.03.2008 um 13:24 Uhr von betriebliche trübung
@derSpion: deine antwort war wohl für eine andere frage gedacht, hm? :-)
@berhard: ich kann dir nicht sagen, ob es tatsächlich eine vorschrift dazu gibt, aber ich teile mit: der br hat auf seiner sitzung vom xxx unter tagesordnungspunkt xxx folgenden beschluss gefasst: "blablabla". das abstimmungsverhalten (z.b.3/2) geb ich nicht an.
Erstellt am 09.03.2008 um 14:10 Uhr von Der alte Heini
Bernhard
es reicht, wenn Du schreibst,
" der Betriebsrat XY hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossen....."
Eine Vorgabe wie Beschlüsse des BR weitergegeben werden, gibt es nicht.
Erstellt am 09.03.2008 um 19:05 Uhr von Bernhard
Hallo Alle,
vielen Dank!
ihr habt mir sehr geholfen und mich in meiner Meinung bestärkt.
Grüße
Bernhard