Erstellt am 08.03.2008 um 19:21 Uhr von Der alte Heini
kadirgali
Niemand kann die Kolleginnen aus dem Betriebsrat ausschließen.
Auch wenn es vielleicht für Euch nicht so aussieht, aber in einer Insolvenz ist dein Arbeitgeber nicht mehr der Herr seiner Geschäfte, die erledigt jetzt der Insolvenzverwalter. Ohne Erlaubnis des Insolvenzverwalters darf dein Arbeitgeber keinerlei geschäftliche Handlung tätigen.
Es dürfte den Arbeitgeber wohl interessieren was im BR besprochen wird,
was aber, wie ich glaube, wohl nicht das wirklich wichtige sein dürfte wenn BR erst
2 Wochen im Amt und zerstritten und jetzt nicht an den richtigen Themen aufgrund der Insolvenz arbeitet.
Ihr solltet UNBEDINGT nach entsprechenden Beschluss einen Fachanwalt konsultieren, um noch für die Mitarbeiter zu Retten was noch zu Retten ist.
Und noch etwas, traue nicht unbedingt einem Insolvenzverwalter.
Erstellt am 09.03.2008 um 00:28 Uhr von kadirgali
AG ist falsch formuliert,Bevolmächtigt von insolvenzverwalter als Geschäftsführer..Danke für den beitrag....
ein RA Haben wir bereits neben uns..