Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vorsitzender des Betriebswahlausschusses führe ich die Wahl zum Ausichtsrat der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz durch.
Der Betriebswahlvorstand hat 3 Wahlvorschläge zugelassen.
Laut § 13 Stimmabgabe, Stimmzettel heisst es im Abs. 2 Die Stimmzettel für die Wahl der Arbeitnehmer müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben.

Muss für jeden Wahlvorschlag ein eigener Stimmzettel sein ?
Besteht auch die Möglichkeit, alle drei wahlvorschläge auf einen Stimmzettel zu drucken ?