Erstellt am 08.03.2008 um 14:22 Uhr von Kölner
@Muffty
EIN Stimmzettel, der in seiner Beschaffenheit, seiner Konsistenz, seiner Farbe und seinem Inhalt haargenau jedem anderen Stimmzettel bei dieser Wahl gleicht.
Nichts anderes ist gemeint...
Alle Wahlzettel sind die Gleichen, wenn auch nicht die Selben!
Erstellt am 08.03.2008 um 15:17 Uhr von Muffty
Hallo von Kölner,
damit haben Sie meine Frage nicht beantwortet,
mir geht es nur darum, brauche ich für jeden Wahlvorschlag einen eigenen Stimmzettel, oder darf ich alle drei Wahlvorschläge auf einen stimmzettel drucken ?
Erstellt am 08.03.2008 um 16:24 Uhr von peanuts
"brauche ich für jeden Wahlvorschlag einen eigenen Stimmzettel, ..."
Natürlich nicht!
"oder darf ich alle drei Wahlvorschläge auf einen stimmzettel drucken ?"
Von "dürfen" kann keine Rede sein, eher von "müssen"
Wie schön dass es im Abs. 2 noch einen 1. Satz gibt...
Es gibt kein Wahlverfahren, in dem einzelne Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge hintereinander geheftet werden....
Erstellt am 08.03.2008 um 16:32 Uhr von pirat
@ Muffty
Stimmzettel
Auf den Stimmzetteln sind die Bewerber (ggf. auch Ersatzmitglieder)
in alphabetischer Reihenfolge
unter Angabe von Familienname, Vorname
Art der Beschäftigung
aufzuführen (§ 13 WO)
hier ein wenig Hilfe....
www.verdi.de/.../aufsichtsratswahlen/data/Präsentation%20WO%20Drittelbeteilgung
Good luck!