Erstellt am 07.03.2008 um 23:45 Uhr von pirat
@paradox
21 bis 50 Wahlberechtigte: Drei Personen also ... erst ab 5 BR steht euch ein BR Büro zu! Versucht es...
lies mal...
http://mansholt-lodzik.de/19.0.html
Erstellt am 08.03.2008 um 11:20 Uhr von matze83
@pirat: Ein eigenes Büro halte ich auch für einen 3er betriebsratfür erforderlich, so wie sich dort die Situation ( Großrechner, Großraumbüro) darstellt.
Des weiteren gibt es wohl leer stehende Räume und somit wäre in der Abwägung Erforderlichkeit / belastung des AG ein Büro nicht unverhältnismäßig. Euer AG muss euch auf jeden Fall einen Raum stellen: Entweder ihr dürft ihn dauerhaft haben, d.h. ihr zugang zu diesem Büro und sonst niemand; oder er stellt euch den Raum zur Verfügung. Dies dann zu den Zeiten wie ihr ihn braucht ( inkl der Ausstattung - Tisch, Stühle - ANBCHLIEßBARER DOKUMENTENSCHRANK- Computer, Telefon...)
Erstellt am 08.03.2008 um 12:20 Uhr von pirat
@matze83
man(n) muß auch gönne....könne! Natürlich hast du Recht, Unterschied ist nur,... geht es hier um Befindlichkeitsstörung, oder was ihnen vom Gesetz her zusteht?!
Zitat...
"Ein mindestens aus fünf Mitgliedern bestehender Betriebsrat hat Anspruch auf ein eigenes Betriebsratsbüro zur alleinigen und ständigen Nutzung. Ein kleinerer Betriebsrat kann unter Umständen auf die Überlassung eines Raumes zu bestimmten Zeiten verwiesen werden. Dann hat er aber zumindest Anspruch auf einen abschließbaren Aktenschrank."
Ich wiederhole mich ungern, aber ich schrieb auch, ...versucht es! *gelle*
Erstellt am 08.03.2008 um 12:26 Uhr von Matze83
die meinung auf dieser seite ist auch "nur" eine Rechtsauffassung. Im betrVG §40 steht aber das der ag für die laufende geschäftsführung räume zur verfügung stellen muss. Also nicht nur zu sitzungen etc. Wenn dan räume frei sind ist es wohl zumutbar für den ag. Da würde ich auf ein eigenes zimmerlein bestehen. Zudem ist es ein neuer BR, d.h. unter umständen fällt erst mal viel arbeit an und mann muss die sachen auch mal stehen/liegen/hängen lassen können. Also, eigenes Büro - notfalls würd ich sogar gleich mal n bissl aufn putz hauen, damit man gleich signalisietr wer man ist und was gleiche augenhöhe bedeutet.
Erstellt am 08.03.2008 um 14:09 Uhr von peanuts
"ich, bzw. wir sind gerade in den Vorbereitungen einen BR in unserer Fa. (knapp 30 Mitarbeiter) zu gründen."
Dann würde ich mich ja erst einmal damit beschäftigen, wie man eine ordentliche Wahl auf die Reihe bekommt und nicht den 2. Schritt vor dem ersten machen.
"...wollte ich mich erkundigen, ob der Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden einen anderen Arbeitsplatz, bzw. ein eigenes kleines Büro (sind vorhanden und teilw. nicht genutzt) zur Verfügung stellen muss."
Der Arbeitgeber muss mit Sicherheit keinen Arbeitsplatz in einem Einzelbüro einrichten, nur weil jemand im Betriebsrat ist.
Erstellt am 08.03.2008 um 16:00 Uhr von paradox
"Dann würde ich mich ja erst einmal damit beschäftigen, wie man eine ordentliche Wahl auf die Reihe bekommt und nicht den 2. Schritt vor dem ersten machen."
Oh ja, das habe ich ausführlichst gemacht und mir schon einige Nächte mit Gesetzestexten um die Ohren geschlagen.
Ich wollte nur noch die offenen Punkte alle klären, bevor es losgeht.
Vielen Dank für Eure Antworten :-)
Grüße,
Para