Erstellt am 06.03.2008 um 22:20 Uhr von paula
Bei der Einstellung der Leiharbeiter ist der BR nach § 99 BetrVG in der Mitbestimmung. Darüber kann man den AG eine zeitlang ärgern aber sicherlich nicht dauerhaft. Es ist eine unternehmerische Entscheidung an die der BR nicht herankommt ob das Unternehmen Aufgane über Leiharbeit abdecken will
Erstellt am 07.03.2008 um 06:53 Uhr von H.M
Moin moin,
Der BR hat leider keinerlei Einfluss auf die Einstellung von Leiharbeitnehmern, da diese nicht im eigenen Betrieb angestellt sind, sondern einen Arbeitsvertrag mit der Leihfirma haben und nur geliehen werden!!! Es gibt da sicherlich wieder andere Meeinungen, aber wir haben das überprüft und zu verhindern versucht, das Ergebniss: inzwischen ca. 20-22 Leiharbeiter.
H.M