Erstellt am 06.03.2008 um 15:45 Uhr von Petrus
Notwendig nicht - aber es schadet auch nicht, beugt Verwirrung und viel unnützer Arbeit von BR und PA vor, die der ArbGeb ja auch bezahlen muss...
Ihr könnt euch die Gehaltsliste nämlich auch ohne Verdacht zeigen lassen - im wöchendlichen Wechsel einen anderen Ausschnitt. Und wenn ihr "durch" seit, fangt ihr wieder vorne an - es könnte ja sein, dass der ArbGeb heimlich irgendwo bei irgendwem die Eingruppierung verändert hat. Das müßt ihr natürlich kontrollieren und Euch dazu Aufzeichnungen über die jeweiligen Gehaltshöhen machen (sonst könnt ihr ja nicht vergleichen).
Schade eigentlich um die schöne Arbeitszeit...
Erstellt am 07.03.2008 um 00:06 Uhr von paula
@petrus
"Das müßt ihr natürlich kontrollieren und Euch dazu Aufzeichnungen über die jeweiligen Gehaltshöhen machen (sonst könnt ihr ja nicht vergleichen)."
Das halte ich für unzulassig! Nach der Rechtsprechung soll sich der BR keine vollständigen Aufzeichnungen zulegen. Ich denke BR die immer wieder gerne den AG an den Datenschutz erinnern sollte sich auch einmal selber darüber Gedanken machen!
Erstellt am 07.03.2008 um 09:38 Uhr von Petrus
@paula:
Wieso vollständige Aufzeichnungen?
Ich sprach von einem Ausschnitt (kontrolliere also einen gewissen Bereich). Und Unterlagen, die ich nicht mehr zum Vergleich benötige, werden selbstverständlich immer vernichtet.
Und natürlich wechsele ich immer mal wieder den Bereich /die Abteilung, die ich kontrolliere. Dann vernichte ich die Aufzeichnungen aus den bisherigen Abteilungen und fertige mir für die jetzige neue Aufzeichnungen an, wozu mir das BetrVG explizit das Recht gibt.
Und wenn es die Situation im Betrieb erforderlich macht, muss ich die Frequenz der Kontrollen leider erhöhen und entsprechend mehr BR-Arbeit leisten. Schade, dass dann meine eigentliche Arbeit liegenbleibt, aber wat mutt dat mutt...