Muss der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilen, welche speziellen Vorteile eine notwendige Software hat oder reicht die Mitteilung der Beschlussfassung zur Bestellung nach § 40 Abs. 2 BetrVG ?
Unser Arbeitgeber erwartet von uns eine nähere Erläuterung, weeshalb wir die "BR- Office" benötigen.