Erstellt am 05.03.2008 um 14:58 Uhr von waschbär
Hannes,
alls was du brauchst und dein AG :> Deine frage ist damit zu 100 % erledigt ?oder? p.s du bist nicht allein sonst gebe es kein urteil zum fall :-)
Bei Krankheit können Sie trotzdem an der Betriebsratssitzung teilnehmen
Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen
Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.
Erstellt am 05.03.2008 um 15:02 Uhr von Sternburg
Ignorieren :-)
Die Abmahnung ist nicht das Papier wert, auf der sie geschrieben wurde.
Irgend jemand hatte hier kürzlich eine entsprechende ausführliche Erklärung gepostet, aber ich habe grad keine Lust, die Suchfunktion zu bemühen.
Erstellt am 05.03.2008 um 15:05 Uhr von w-j-l
Betriebsratsarbeit ist Ehrenamt.
Arbeitsunfähigkeit ist nicht Ehrenamtsunfähigkeit.
Erstellt am 05.03.2008 um 15:05 Uhr von Hannes
Lieber waschbär,
vielen vielen dank für diese schnelle Antwort von Dir. Der zu diesem Forum kam von einem Kumpel von mir und war wirklich Gold Wert.
Danke nun kann ich beruhigt weitermachen.
An Sternburg
Ich werde da nochmal nach suchen aber ich kenne mich hier noch nicht so gut aus. Noch nicht :-)
Euer Hannes
Erstellt am 05.03.2008 um 15:19 Uhr von Sternburg
Brauchst nicht suchen - ich wusste nicht, dass der waschbär so schnell tippen kann :-)
Aber genau diesen Text meinte ich.
Erstellt am 05.03.2008 um 15:37 Uhr von Petrus
Einrahmen und im BR-Büro an die Wand hängen - als Lob für gute BR-Arbeit, die dem ArbGeb nicht passt...
Ich habe auch so ein Teil: "Am #### fehlte "Petrus" im Projekt und fuhr stattdessen zu einer Sitzung des Konzernbetriebsrates... Im Wiederholungsfall müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen."
BTW: Ich habe seitdem noch öfter im Projekt gefehlt, um meiner BR-Tätigkeit nachzugehen ;-)
Erstellt am 06.03.2008 um 08:20 Uhr von waschbär
@Hannes,
mit zuviel Positiver zuwendung kann ich ja gar nicht umgehen .-)
p.s richtig einen rein würgen könnstest du deinen Ag wenn du dich zu einem Seminar anmeldest mit dem Thema Abmahung !
Der würde sich innerlich Schwarz ärgern ....
Und wie Röhrich sprechen .. Tut das den nun auch noch not? muss ich das nicht selber machen ? Hannes wie tust du mir nur an.. das schöne geld ! das brauche ich doch für Margret´s sahnespritze .-()