Hallo,

Darf die nachstehende Klausel überhaupt in einem Arbeitsvertrag stehen? Wenn ja, ist sie zulässig, wenn es laut Betriebsvereinbarung, die integraler Bestandteil des Arbeitsvertrages ist und diesem beigefügt ist, gleitende Arbeitszeit gibt und Freizeitausgleich für geleistete Mehrstunden vereinbart wurde?

"Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer Überstunden zu leisten. Diese werden in keinerlei Weise vergütet. Die geleisteten Stunden werden über eine Uhr erfasst"

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Jusitine