Ich habe ein Anliegen :

Ein Mitarbeiter klagtr bei uns gegen den AG. Die Abteilung wo er arbeitet wird demnächst verlagert. Er kann bedingt durch Sozialauswahl nicht gekündigt werden.

Jetzt hat er eine Abmahnung gekommen, weil er in 2 Monaten "zu spät" gestempelt hat.
Einmal genau mit Arbeitsbeginn - einmal eine Min. später. Die Zeitabrechnung ist aber so ausgelegt, das er hier schon Arbeitszeitkürzung bekommt von wenigen Minuten.

Es gibt auch MA, die ebenfalls zu spät kommen - diese wurden bisher nicht abgemahnt. Wir vermuten hier, das bei dem MA ein Grund gesucht wird, diesen zu kündigen. Die Androhung hat er schon mit der Abmahnung erhalten.

Habt ihr eine Idee was man hier machen könnte ? Bzw. wenn er gekündigt werden sollte, hat man hier Wiederspruchsgründe ?