brauche ne kurze Information, wenn man Beschlüße tätigt mässen die Betriebsratsmitglieder alle Unterschreiben oder reicht es wenn die stimm aufgeschrieben wird die das Mitglied abgegeben hat und der Betriebsratsvorsitzende den Beschluß unterschreibt und es ja durch den Schriftführer noch zusätzlich festgehalten wurde wie abgestimmt wurde?
In wie weit kann der BR-Vorsitzende seiner Tätigkeit im Amt nachkommen obwohl er krankgeschrieben ist(Rücken) aber sich vom Kopfmäßig in der Lage fühlt sich seiner BRArbeit nachzukommen kann das vom Arbeitgeber gegen ihn angewendet werden?