Hallo zusammen,
eine Leitende Angestellte in unserem Unternehmen hat 10 Jahre für uns gearbeitet und ist dann in Mutterschutz gegangen.
Ihr Kind geht nun nach 3 Jahren in den Kindergarten. Sie hatte bisher eine Vollzeitstelle. Unsere GF will sie zu den gleichen Bedingungen wie vor dem Mutterschutz wieder einstellen. (Nur volle Tage) Die Mitarbeiterin kann jedoch allenfalls eine Halbtagsstelle bekleiden.

Es sieht so aus, dass das Beschätigungsverhältnis nicht weiter fortgeführt wird.
Muss die GF der Mitarbeiterin kündigen ?
Und hat die Mitarbeieterin einen Anspruch auf eine Abfingung ?

Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.