Erstellt am 25.02.2008 um 12:50 Uhr von Angi1
Hallo Dana,
im § 6 Abs. 4 ArbZG steht:
" Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen wenn:
a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet
(dies gilt für deinen Mitarbeiter)
b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kinde unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann
(dies gilt für deine alleinerziehenden Muttis)
sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz naach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebsrat zu hören. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Umsetzung unterbreiten.
Also hole dir deinen Betriebsrat mit ins Boot.
MfG
Angi1
Erstellt am 25.02.2008 um 13:52 Uhr von Inkognito Weissnicht
Hier als Link mal die Seite von Verdi zum Thema SBV
http://www.schwbv.de/aufgaben.html
Erstellt am 25.02.2008 um 14:19 Uhr von Dana
@Inkognito Weissnicht
Dein Link bringt mich leider in meiner Fragestellung nicht weiter. Was meine Aufgaben sind, weiß ich so ungefähr. Mein Problem ist, wie setze ich Ansprüche/Wünsche von MA durch?
@angi1
Danke, für die Info. Mich stört immer dieser Beisatz "sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen". Darauf "ruht" sich unser AG gerne aus. Aber vielleicht kann der BR mich unterstützen.
LG Dana
Erstellt am 25.02.2008 um 16:46 Uhr von Petrus
Schön, dass sich der ArbGeb auf den Erfordernissen ausruhen will - er muss sie aber nachweisen!
Dass sich der Dienstplan leichter schreibt, wenn alle gleich flexibel einsetzbar sind, ist übrigens nicht wirklich "dringend"... Eher stichhaltig wäre eine Begründung, dass dann kein gesetzeskonformer Dienstplan mehr möglich ist... Nur dass bei 16 Stationen der "Laden zusammenbricht", wenn eine Kollegin nur noch 2 statt 3 Schichten arbeiten kann, würde ich bezweifeln...