Hallo miteinander,

ich habe Fragen bezüglich der Übernahme als Jugend- und Auszubildendenvertreter. Ich bin derzeit noch in Ausbildung und werde im Juni diesen Jahres meine Ausbildung beenden. Ich arbeite in einem Betrieb, der Landesweit (Rheinland-Pfalz) besteht. Dieser betrieb ist in sechs Bezirke unterteilt. Nun bin ich 2007 als JAV gewählt worden. Und zwar für einen dieser sechs Bezirke. In diesem Bezirk gibt es noch zwei weitere Jugendvertreter. Jetzt verlangt mein Arbeitgeber, dass alle Jugendvertreter aus dem ganzen Land aus deren Bezirken abgezogen werden sollen und eine Stelle in einem anderen Bezirk annehmen sollen. Würden wir dieses Angebot nicht annehmen, wäre damit auch unser Recht auf eine unbefristete Übernahme verwirkt. Wenn wir allerdings in diesen anderen Bezirk wechseln, müssen wir als Jugendvertreter abdanken, da wir dann nicht mehr vor Ort sind und unsere Pflichten wahrnehmen können.

Meine Fragen wären jetzt: Kann ein Arbeitgeber einen Jugendvertreter, der von einem Bezirk für einen Bezirk gewählt wurde, aus diesem abziehen? Und kann ein Arbeitgeber von einem Jugendvertreter verlangen, dass dieser dieses Amt abgibt? Dann hätte der Status des Jugendvertreters bei diesem Arbeitgeber nur den Sinn, dass er diesen übernehmen muss.

Der Arbeitgeber lässt sich auch offen, was er mit den Jugendvertretern macht, die dieses Angebot nicht annehmen. Vielleicht würden wir dann noch einen Halbjahresvertrag bekommen. Aber ist es nicht so, dass wenn ein Jugendvertreter einen vertrag bekommt, muss es ein unbefristeter sein?

Ich bitte euch, mir schnellst möglich eine Antwort zu geben. Ich bin nämlich langsam verzweifelt. Vielen Dank schon mal im Voraus. Wenn es sich machen lässt, hätte ich auch gerne den jeweiligen Gesetzestext, der zu meinen Fragen passt. Ich weiß, dass ich da viel verlange, aber ihr seid meine letzte Hoffnung.

MfG
Teddy