Werden die rausgearbeiteten Stunden bei Arbeitsunfähigkeit für bereits rausgearbeitete Brücken-. bzw. Brauchtumstage bei Arbeitsunfähigkeit dem Stundenkonto wieder gutgeschrieben?
In der betroffenen Firma werden im voraus täglich für Karnevalstage ( Rosenmontag und Altweiber ) einige Minuten mehr gearbeitet, damit diese Tage dann frei genommen werden können.
Nun war eine Kollegin aber an diesen Tagen arbeitsunfähig geschrieben ( eine Woche lang ) und möchte die Tage nun ihrem Konto gutgeschrieben haben, da sie die Zeit ja auch bereits vorgearbeitet hat. Der Arbeitgeber argumentierte nur: Das hat es hier noch nie gegeben.
Wie verhält sie sich in dieser Situation? Es gibt keine Regelung durch Betriebsvereinbarung dazu.