guten morgen,

ich hahbe eine frage. unser ag hat vor kurzem erwähnt, das er stellen abbauen möcte und die verwaltung - also angestellte - kündigen möchte. heute haben wir eine anhörung zu einer einstellung eines angestellten bekommen.

haben wir das recht eine schriftliche stellungnahem über den geplanten personalabbau sich geben zu lassen, um danach erst den beschluss zu einer einstellung treffen zu können ?
es ist geplant an die 40 ma ( bei einer größe von 280 ma) zu entlassen ...

unser gedanke liegt darin das er leute einstellt, aber dann leute rausschmeißt. dies wollen wir natürlich verhindern, denn dann könnte einer der ma, die entlassen werden sollen, an dieser stelle eingesetzt werden.
beginnt die wochenfrist dann erst mit der zustellung einer solchen stellungnahme ?

für schenlle antworten wäre ich sehr dankbar !