Erstellt am 21.02.2008 um 07:52 Uhr von Sternburg
Nein, die Organisation der Produktionsabläufe liegt in den Händen des Arbeitgebers.
Erstellt am 21.02.2008 um 09:42 Uhr von Angi1
Hallo Praetorianer,
hier sehe ich deine Pflicht als Arbeitnehmer deinen Vorgesetzten auf Fehler hinzuweisen. Wenn wegen Qualitätsproblemen der Betrieb in Schwierigkeiten gerät kann das auch deinen Arbeitsplatz betreffen.
MfG
Angi1
Erstellt am 07.04.2008 um 21:13 Uhr von jotim
Formale Ansatzpunkte für den BR sehe ich auf den ersten Blick nicht. Aber: Das mit dem Ausgase kann doch auch Arbeitsschutz-Regel sein - oder? Dann wäre der BR wieder ganz stark mit im Boot. Wenn das mit der 24-Stunden Regel von entscheidungsbefugten Führungskräften (z.B. Produktionsleiter, usw.) entgegen fachlicher Regeln (Anweisungen, Normen, usw.) verändert wird, sollte der BR - allein schon um Schaden vom Unternehmen und den Arbeitsplätzen abzuwenden - den informellen Weg zur Geschäftsleitung suchen und im Rahmen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" auf die Problematik hinweisen.