Erstellt am 20.02.2008 um 11:31 Uhr von sportler
hallo redbull,
bekommt ihr von leiharbeitnemern keine zustimmungsunterlagen?
diese zählen allerdings nicht zur berechnung der betriebsratsgröße, dürfen aber unter umständen den br wählen.
hattet ihr alle aushilfen bei der wahl mitgezählt? diese zählen als arbeitnehmer im sinne des gesetzes.
diese zählen auch zur ermittlung der br-größe dazu.
Erstellt am 20.02.2008 um 11:48 Uhr von redbull
Hallo Sportler,
ehrlich gesagt: Nein bekommen wir nicht.
Wir sind noch die Ausgeburt eines Weichspüler Betriebsrätchens. Da unsere Firma enormen Zuwachs hatte, werden wir auch dieses Jahr erneut an die Wahlurne treten.
Deine Aussage ist etwas verwirrend: „...diese zählen allerdings nicht zur Berechnung der Betriebsratsgröße“ „...diese zählen auch zur Ermittlung der BR-Größe dazu“
Was meinst Du nun: Zählen Aushilfen aber keine Leiharbeiter?
Ich kann mir vorstellen, dass die Leiharbeiter erst Zählen wenn sie einen bestimmten Zeitraum am Stück für unsere Firma tätig sind. Ich bin der Meinung so etwas gelesen zu haben.
Gruß
Redbull
Erstellt am 20.02.2008 um 11:58 Uhr von Immie
@redbull
Laut Aussage...
Lasst euch doch eine Liste mit allen AN aushändigen, mit Personalnummern,
und zählt selber noch mal nach.
Im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen , wenn sie auf Regelarbeitsplätzen beschäftigt sind.
Werdet ihr denn nicht beteiligt, wenn Leiharbeitnehmer entliehen werden?
Lasst euch die Überlassungsverträge vorlegen.
Wäre ja ärgerlich wenn man die 5 nicht noch in irgendeiner Besenkammer findet;-)
Erstellt am 20.02.2008 um 12:13 Uhr von peanuts
"Im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen , wenn sie auf Regelarbeitsplätzen beschäftigt sind."
Das BAG vertritt hier nach wie vor eine prinzipiell andere Meinung, nämlich dass Leiharbeitnehmer nicht mitzuzählen sind!
"Was meinst Du nun: Zählen Aushilfen aber keine Leiharbeiter? "
Der § 38 BetrVG hebt auf die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer ab! Mir fällt es schwer, Aushilfen unter diesem Aspekt sehen zu können.
Habt Ihr keinen Kommentar zum BetrVG? Da sind die zu berücksichtigenden AN doch aufgeführt!
Erstellt am 20.02.2008 um 12:22 Uhr von w-j-l
redbull,
Deinen Aussagen entnehme ich, dass ihr unter Einbeziehung der Leih-AN deutlich über die 200 wärt. Ist das so?
Nach der (umstrittenen) Rechtsprechung des BAG zählen Leiharbeitnehmer nicht in der Staffel für die Freistellungen. Da die meisten Kommentare hier aber anderer Ansicht sind, würde ich es darauf ankommen lassen, und diese mitzählen.
Daneben würde ich mal kritisch prüfen, ob ihr bei 200 AN überhaupt wirklich 8 Leitende Angestellte habt. Das wäre eine sehr hohe Quote. Leitende Angestellte in mittleren Betrieben sind in der Regel nur diejenigen mit Prokura. Ich vermute mal, dass bei euch einfache Führungskräfte mit zu den Leitenden gezählt werden. Ich vermute auch mal, dass ihr bei dieser Betriebsgröße höchstens 2 oder 3 Leitende habt. Schau Dir dazu mal den Kommentar zum § 5 (2 bis4) BetrVG genauer an, um die Leitenden zu identifizieren.
Wenn Du den § 38 (2) mal genau durchliest, dann seid ihr auch relativ frei in diesem Verfahren der Freistellung. Es steht dort sogar, dass - falls er die Freistellung, nach der Wahl und Bekanntgabe, nicht für vertretber hält - der AG zwingend die E-Stelle anrufen muss. Tut er das nicht, so gilt seine Zustimmung als erteilt!!!
Wenn er aber die E-Stelle anruft, dann entscheidet diese im Rahmen ihres Ermessens. Bestätigt die E-Stelle die Freistellung, so wäre der AG gezwungen, die E-Stelle wegen Ermessensüberschreitung beim ArbG anzugreifen.
Ihr könnt also bequem wählen, und abwarten was der AG in der Folge tut. Vielleicht könnt ihr den AG ja auch mal genauer über die §§ 38 und 5 informieren.
Erstellt am 20.02.2008 um 12:31 Uhr von redbull
@Immi
Eine solche Liste haben wir ja abgefordert. Und siehe da Überraschung, da sind urplötzlich Namen nicht mit dabei obwohl ich schon seit Jahren mit denen zusammenarbeite. Auf Nachfrage hieß es dann die sind doch von der Firma XY. Ufff da war ich Platt und bin deshalb Stutzig geworden. Bevor ich aber die nächste Dumme Frage stelle wollte ich hier mal nachfragen ob mir einer Helfen kann.
@peanuts
Ja haben wir schon, der liegt aber im BR-Büro. Dort bin ich aber erst wieder morgen.
Halte mich für etwas engstirnig aber sind die Aushilfen nicht ebenfalls in der Regel beschäftigt? Denn wenn wir dieses Blatt bekommen wo auf (ich glaube §99) verwiesen wird, dann stehen auch bei den Aushilfen konkrete Zahlen wie Tage Stunden und der gleichen drauf.
Bitte nicht lachen, wir haben bereits bei der GL Bescheid gegeben das es so nicht mehr läuft.
Danke euch
Redbull
Erstellt am 20.02.2008 um 12:37 Uhr von Immie
@redbull
Ist ja mal ne neue Variante...
...bei uns sind dann plötzlich Leute auf der Liste,
von denen wir noch nie gehört haben:-(
Erstellt am 20.02.2008 um 12:40 Uhr von redbull
Hallo w-j-l
Nun denn ich schätze das es wirklich um die 8-10 Leitende sein werden. Nur alleine die welche wir als Blatt eingereicht bekommen haben und die ganz deutlich mit dem Gehalt schon einzustufen sind, sind 5. Plus 3 GFs und dann noch ein zwei Bereichsleiter (welche wir dazu zählen würden) lägen wir schon bei 10. Das kommt aber daher, dass wir auch International tätig sind.
38/2 ist ein Hinweis. Wie schon geschrieben bin ich morgen wieder im BR-Büro und dann werde ich mich ausgiebig damit beschäftigen. Auf jeden Fall danke ich euch für eure Hinweise und ansichten.
Euer
Redbull
Erstellt am 20.02.2008 um 15:33 Uhr von Jube
@redbull,
sieh mal im § 7 BetrVG nach. Es gibt ja auch noch die Wahlberechtigung z. B. von Personen in Erziehungsurlaub, Langzeiterkrankten etc. Vielleicht schafft Ihr die Hürde damit.
Erstellt am 20.02.2008 um 23:16 Uhr von Der alte Heini
Handelt es sich denn überhaupt um Leiharbeiter oder sind
es vielleicht Arbeitnehmer eines anderen Betriebs des
Unternehmen, von dem ihr nichts wisst. Somit könnte man
vielleicht von einem einheitlichen Betrieb reden.
Das müsstet Ihr aber vor Ort abklären.