Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir sind eine Bank mit ca. 60 MA. Eine Kollegin in der Beratung wird vom Abteilungsleiter immer wieder zum Kaffee kochen für Kundschaft herangezogen. Sie möchte sich dagegen wehren, möchte allerdings erst die rechliche Seite abklopfen. Deshalb ist sie an uns als BR herangetreten.
Lt. aktueller Stellenbeschreibung "kann der Vorgesetzte weitere Aufgaben übertragen". Außerdem ist wohl eine neue Stellenbeschreibung in Arbeit, in der tatsächlich "Kaffee kochen" stehen soll.
Da alles googeln nichts gebracht hat, nun unsere Fragen:
* Kann Kaffee kochen überhaupt in eine Stellenbeschreibung aufgenommen werden?
* Muß die Kollegin dem zustimmen?
* Wo sind die Grenzen beim "Übtragen weiterer Aufgaben" bei einem "Bürojob?
Vielen Dank für alle Hinweise und/oder Links zum Thema!