Erstellt am 19.02.2008 um 12:33 Uhr von CeDe
Ob interne oder externe Ausschreibung: Guck einfach mal in § 99. Dort steht genau, was der AG muss und der BR darf. Von unterschiedlicher Handhabung ist da jedenfalls nicht die Rede. Und eine einfache Mitteilung über eine vorgesehene Einstellung reicht da keinesfalls.
Wenigstens das läuft bei uns sehr gut. Wir nehmen auch an den Bewerbungsgesprächen teil.
Erstellt am 19.02.2008 um 12:36 Uhr von Kölner
@CeDe
Eben: § 99 BetrVG - dann ist Euer AG aber nett...
Eine Teilnahme an Bewerbungsgesprächen macht aber auch wenig Sinn, wenn nicht im Vorfeld alle Bewerbungsunterlagen aller Bewerber gesichtet werden können.
Erstellt am 19.02.2008 um 12:53 Uhr von Galaxy
@betriebsrat
Wir bekommen zu allen Vorstellungsgesprächen eine Einladung und einer von uns freigestellten BRM nimmt an den Vorstellungsgesprächen teil. Die Termine für Vorstellungen sind mit der PA abgestimmt, d.h. z.B. der Donnerstag jeder Woche ist ab 9.00 Uhr für Vorstellungen reserviert. Die PA teilt uns dann mit für welchen Bereich Vorstellungen sind, die nötigen Unterlagen werden uns dann zur Verfügung gestellt. Bei uns gibt es keine Unterschiede ob extern oder intern, bei gleicher Qualifikation wird der interne bevorzugt. Wenn es eine interne Stellenausschreibung gibt, bekommen wir von den Kollegen/innen eine Kopie der Bewerbung(nach intensivem Werben dafür im Betrieb und Tagesordnungspunkt auf einer Betriebsversammlung) und wenn die dann nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, können wir nachhaken, warum nicht. Das System hat sich bewährt, wenn dann während der BR-Sitzung nachfragen sind, warum der Kollege neu eingestellt wird, ob die Eingruppierung stimmt, warum der interne Bewerber nicht zum Zug kommt etc.,etc., dann kann das freigestellte BRM diese Fragen beantworten.
Galaxy