Erstellt am 17.02.2008 um 08:45 Uhr von Mona-Lisa
@Ultra7,
grundsätzlich hast du als JAV - Ersatzmitglied den gleichen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag (§78a BetrVG) wie der JAV'ler, den du (das wäre allerdings Voraussetzung!) immer wieder vertrittst! Was sagt denn der dazu??
Dein AG widerspricht sich vom feinsten!
Er hat zwar kein Geld (sagt er!), andererseits bietet er "höchstens" eine Befristung an. Stell deinen Antrag (3 Monate vor Ausbildungsende). Wenn dein AG weiterhin auf seine "Meinung" besteht, wird das ein Arbeitsgericht klären müssen!
Denn nur dieses kann den Weiterbeschäftigungsantrag ausser Kraft setzen und da werden andere Gründe notwendig sein als die, die er zu bieten hat.........
Auch ist es so, dass dein AG dorthin marschieren muss und nicht du!
An deiner Stelle würde ich den befristeten Vertrag auf keinen Fall unterschreiben!