Erstellt am 16.02.2008 um 08:22 Uhr von Mona-Lisa
@laborfuzzi,
wenn du mit Aufstocken Neuwahlen meinst, bist du schon mal nicht auf der falschen Fährte.
Nur müssen dazu ein paar Regeln beachtet werden.
Neuwahlen könnt ihr einleiten, wenn die Wahl 24 Monate her ist und die Zahl der AN um die Hälfte gestiegen (oder gesunken) ist. Aber mindestens 50 müssten es schon sein.
Bei euch sind es 142 und nicht 148........
§ 13 BetrVG DKK, III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums, RN. 7 ff
(Kölner, besser so?)