Erstellt am 13.02.2008 um 18:53 Uhr von DonJohnson
Andere Frage: sieht es das ArbZG vor, Überstunden zu zahlen? Steht da nicht immer, dass die durchschnittliche Arbeitszeit...? Bei der Frage ob Überstunden gemacht werden, habt ihr allerdings ein MBR.
Erstellt am 13.02.2008 um 20:54 Uhr von Der alte Heini
Für notwendige geleistete Arbeit hat der AG auch entsprechend zu vergüten.
Streiten könnte man sich eventuell über die Art und/oder Höhe der Vergütung.
Nur bei Streitigkeiten ist der AN selbst gefordert. Er muss notfalls seine Ansprüche mit mit Hilfe des Gerichts einfordern.
Erstellt am 14.02.2008 um 08:51 Uhr von VIONÄR
Mehrarbeit ist in Freizeit auszugleichen, dass ist doch der Ruf der Arbeitnehmer und Gewerkschaften. Nur wenn dies nicht möglich ist, so muss sie bezahlt werden, so steht es doch in den meisten Tarifverträgen.
Wenn Euer AG jetzt Freizeit gewähren kann, dann ist das doch in Ordnung. Einen Anspruch auf Überstunden gibt es wohl kaum, dieser würde ja sämtlich Arbeitszeitkampagnen der letzten Jahrzehnte ad absurdum führen.
Erstellt am 14.02.2008 um 09:15 Uhr von Benno_BRB
Aber - VIONÄR - es gibt in den TV's auch ettliche Regelungen zum Thema Überstunden. ;-)
@ tinasemlow: Hier solltest Du fündig werden. Allein schon ob der möglichen ÜS-Zuschläge...