in der Gebäudereinigung wurden zum 01.01.2008 neue Tarife vereinbart. Da diese aber noch nicht allgemeinverbindlich erklärt wurden ist der Arbeitgeber der Meinung er könne noch nach dem alten Tarif bezahlen. Lediglich Gewerkschaftsmitglieder können zum 01.01.2008 den höheren Tariflohn anfordern.Hat dies seine richtigkeit??? Bzw. wo bleibt die gleichbehandlung wenn ein geringer teil der Mitarbeiter den neuen Tariflohn erhalten , der Rest aber nicht. Das gleiche Priblem haben wir beim zusätzlichen Urlaubsgeld welches nicht in das Entsendegesetz aufgenommen wurde. Wer kann mir helfen?