Hallo!

Die Arbeitszeit einer bestimmten Abteilung in unserem Betrieb
soll vom AG aus dergestalt verändert werden, dass sich
jeweils der tägliche Beginn und das Ende verschieben.
Es soll im Grunde ein 3-Schichtsystem eingeführt werden,
bei gleichbleibender Stundenzahl.

Dies unterliegt doch ebenfalls dem § 87 (2) BetrVG, d. h.
der BR ist mitbestimmungspflichtig, oder?

Gibt es dazu ggf. Kommentare im Internet zu finden?

Danke im voraus!
ohbonsai