Erstellt am 11.02.2008 um 20:51 Uhr von Bienchen
@cat,
für laufende Verträge und Urlaub, passiert nichts, da diese an den geltenden Tarifvertrag gebunden sind.Nur schwierig wirds bei Neueinstellungen, da dann für den AG das Individualrecht gilt.
Was meinst du mit " in Bezug auf BR"? Auch wenn der AG aus dem Arbeitgeberverband austritt habt ihr das Recht auf einen BR. Gerade dann ist es wichtig einen BR zu haben, denn dann gibts auch immer gleich weniger Geld für gleiche Arbeit u.sw.Die Vertragsbedingungen werden meistens mieser, da Leistungen gegebenen falls wegfallen. Nicht ohne Grund tritt ein AG aus dem Arbeitgeberverband aus.
Gruß Bienchen