Hallo Ihr Wissenden!
Ende Dezember ging ein älterer Mitarbeiter in Rente. Nun taucht er plötzlich wieder im Betrieb auf und geht einer Tätigkeit nach (nicht auf der Stelle, die er vor dem Eintritt ins Rentenalter bekleidete).
Handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Einstellung? Heißt: hätte der Betriebsrat hier vorab informiert werden müssen? Auch wenn er möglicherweise auf Honorarbasis beschäftigt wird? Der Mitarbeiter hält sich bedeckt bezüglich der Hintergründe seiner Tätigkeit... Aus verständlichen Gründen.