Erstellt am 11.02.2008 um 08:19 Uhr von carrie
Hallo
Eure Mitbestimmung läuft über § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG!
Erstellt am 11.02.2008 um 09:06 Uhr von Hasan
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ist da von der regelmäßigen Arbeitszeit die Rede?
Wie ist das im März und April? Auch 120 Std an 19 Tagen?Oder nur 114 Std?
Sonst mußt du rechen.
12 Monate mal 120 Std. = 1440 Std.
2008 Arbeitstage = 253
1440 Std. : 253 Tage = 5,7 Std. Arbeitstäglich
Ergibt für Jan = 125,4 Std.
Feb = 119,7 Std.
Mär = 108,3 Std.
usw.
Daraus folgt, im Jahresmittel 120 Std. im Monat verteilt aif die entsprechenden Arbeitstage.
Besser eine Wochenarbeitszeit vereinbaren, zum Beispiel 30Std. an 5 Tagen.
die rechnet man dann hoch 27,5 Std. x 4,35 Wochen in Monat = 119,625 Std./Monat Durchscnittliche Arbeitzeit.
Wie man sieht gibt es mehrere Möglichkeiten, aber man kommt eigentlich nicht darum herum, mal mehr oder weniger Tage im Monat zu arbeiten.
Erstellt am 11.02.2008 um 10:58 Uhr von Mausi1980
Danke für die Antwort.Also es ist die Rede "von einer Monatlichen Arbeitszeit von 120 Stunden".Der Rest leuchtet mir ja ein. Wir arbeiten gerne auch 1-2 Tage mehr.Es muss aber wenn wir 120 Stunden arbeiten sollen und wir aber 132 Stunden bringen.dann auch unsere Überstunden zur Geltung kommen und die uns auch gut geschrieben werden.