Erstellt am 10.02.2008 um 13:06 Uhr von TommyVR
@Batman : Sonntagszuschläge müßen nur gewährt werden wenn ein Rahmendienstplan besteht, Also wenn du heute schon sehen kannst wie du in 5 Jahren arbeiten müsstest!!. Dann ist nämlich nach dem Lohnfortzahlungsprinzip zuverfahren. Dieses würde sich dann auch auf die Überstundenzuschläge, Nachtzuschläge und Feiertagszuschläge übertragen. Ihr hättet sogar nach einem neuen Beschluß des BAG anrecht wenn ihr Krank seit auf alle Zuschläge !!. Wir haben diese Regelung !. Hoffe konnte helfen :-)
Erstellt am 10.02.2008 um 14:42 Uhr von Batmans Robin
Hallo, wir arbeiten auch so Schicht wie ihr ... ABER Urlaubstage werden nur an Wochentagen verbraucht. Gibt es bei Euch eine Betriebsvereinbahrung, die regelt, dass im Schichtzyklus Urlaub genommen werden muss, oder nicht ??? Sonntag ist Sonntag und da braucht man keinen Urlaubstag drauf verschwenden. Ausserdem sagt das Arbeitszeitgesetzt, dass es für jeden gearbeiteten Sonntag einen Ersatzruhetag geben muss. Schau doch mal wie das bei Euch wirklich geregelt ist !!