Erstellt am 08.02.2008 um 23:14 Uhr von Sternburg
Der AG hat nicht nur den WA oder den BR, sondern auch die Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage zu informieren.
Wirf mal einen Blick in den § 110 BetrVG - Speziell Abs. 2 ;-)
Na gut, wenn ich schonmal dabei bin, hier ist er:
"§ 110 Unterrichtung der Arbeitnehmer
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als 1.000 ständig beschäftigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr nach vorheriger Abstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss oder den in § 107 Abs. 3 genannten Stellen und dem Betriebsrat die Arbeitnehmer schriftlich über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu unterrichten.
(2) 1In Unternehmen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen, aber in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigte ständige Arbeitnehmer beschäftigen, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die Unterrichtung der Arbeitnehmer mündlich erfolgen kann. 2Ist in diesen Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss nicht zu errichten, so erfolgt die Unterrichtung nach vorheriger Abstimmung mit dem Betriebsrat."
Erstellt am 08.02.2008 um 23:20 Uhr von Kölner
@Sternburg
Und? Was heisst das jetzt?
Muss er? Muss er nicht?
@Truppmann
Sie muss gar nichts! Einmal im Jahr sagt sie im Rahmen einer BVers. schlicht und einfach wie gutr oder wie schlecht es dem UN geht und fertig. Bei einem WA müsste sie auch Unterlagen beifügen und sich vor allem viele Fragen gefallen lassen...
...das aber ist bei 64 AN nur Wunsch.
Erstellt am 08.02.2008 um 23:22 Uhr von Sternburg
Ach Kölner, ich dachte, Du wärst schon im Bett ;-)
Hast aber mal wieder Recht: Unterrichten und Auskunft erteilen/informieren ist nicht das selbe.
Erstellt am 08.02.2008 um 23:30 Uhr von Truppmann
Ich möchte mich bei Euch für die schnellen Antworten recht Herzlich Bedanken.
Sollte ich am Sonntag zum Frühschoppen gehen,werde ich ein Kölsch auf Euch Trinken.
Danke
mfg
Truppmann