Erstellt am 08.02.2008 um 17:48 Uhr von Der alte Heini
Wenn der Testbogen Fehler im Fertigungsablauf aufdecken soll, sehe ich keine Rechte des BR.
Selbst wenn mit diesen Testbogen das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden soll sehe ich keine Möglichkeiten, solange die Auswertung manuell geschieht. Würde aber die Auswertung mit technischen Gerät durchgeführt,
dürfte § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG greifen.
Erstellt am 08.02.2008 um 18:22 Uhr von pirat
@Peterle
"um zu überprüfen, wo die Defizite sind"....bei den MA? ... oder wie Hein meint in der Fertigung?
was ist mit der ....Informationspflicht nach § 80 Absatz 2 BetrVG bei Mitarbeiterbefragung?
Erstellt am 08.02.2008 um 18:39 Uhr von Der alte Heini
pirat
wenn der Testbogen nur dazu dient um den Fertigungsablauf nachzuvollziehen,was für mich in der genannten Situation nur Sinn macht, würde ich eine Beteiligung des BR nicht sehen.
Aber letztendlich wissen wir nicht was im Testbogen steht.
Erstellt am 08.02.2008 um 18:56 Uhr von pirat
Ahoi, Hein jepp!
aber ich könnte mir auch beides vorstellen.
CNC mit Teach-In-Methode, eine spezielle Form der Programmierung,
ein Schelm wer schlechtes dabei denkt.......
Erstellt am 08.02.2008 um 19:11 Uhr von Der alte Heini
pirat
das ist schon richtig, aber wir spekulieren nur was sein könnte.
Drum sollte peterle näheres berichten.
Erstellt am 11.02.2008 um 09:08 Uhr von Peterle
Hallo zusammen,
der Test stellt fragen zum MA, ob er in der Lage ist die Maschine ohne Fehler bedienen zu können und warum sie für manche Teile zulange brauchen, um dann angeblich Schulungen durchzuführen. Die Kollegen wurden nach der regulären Arbeitszeit geladen, um den Test durchzuführen. Einzeln an Tischen, wie in der Schule mit Aufpasser. Außerdem wurde nicht allen gesagt, dass der Test angeblich freiwillig ist.
Ich denke, dass hierüber doch zumindest eine Informationspflicht dem BR gegenüber besteht, oder?