Erstellt am 08.02.2008 um 15:17 Uhr von DonJohnson
Wenn kein Nachrücker bereit steht, müßt ihr neue BR Wahlen einleiten (§13 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Aber ich habe da noch einmal eine Frage, will das Mitglied den Aufhebungsvertrag annehmen? Weshalb soll der AV aufgehoben werden?
Erstellt am 08.02.2008 um 15:24 Uhr von Erdmännchen
Bei uns fand ein Eigentümerwechsel statt. Jetzt bekommen alle Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag angeboten oder eben einen Aufhebungsvertrag.
Die Kollegin weiß noch nicht, ob sie ihn annehmen soll, da sie auch eine neue Stelle angeboten bekommen hat.
Erstellt am 08.02.2008 um 15:33 Uhr von Petrus
Seit wann ist ein reiner Eigentümerwechsel ein Grund für neue Arbeitsverträge? Und selbst bei einem Betriebsübergang nach §613a BGBgibt es erstmal einen Bestandsschutz für ein Jahr!? Irgendwas läuft da gerade völlig schief bei Euch - also holt Euch dringend Verstärkung! Die Gewerkschaft oder auch ein kompetenter Fachanwalt für Arbeitsrecht wären hier sehr hilfreich...
Erstellt am 08.02.2008 um 15:42 Uhr von Erdmännchen
Die Arbeitsverträge sind deswegen neu, weil der AG der Meinung ist, derzeit herrscht keine Gleichberechtigung in Sachen Arbeitsverträge, jeder hat andere Konditionen, das "geht nun wirklich nicht".
§613a kommt für uns nicht in Frage, das hat die Gewerkschaft bereits geprüft. Weitere Hilfe erhalten wir aber nicht von der Gewerkschaft, da wir zu wenig zahlende Mitglieder in der Firma haben (O-Ton Gewerkschaft).
Der Arbeitsvertrag soll aufgehoben werden, da der AG der Meinung ist, dass die Kollegin bei der geplanten Strukturveränderung nicht mit vollem Elan dabei ist - diese Info hat der AG von den Führungskräften der Kollegin. Allerdings kann sich die Kollegin nicht erinnern, eine solche Äußerung gegenüber den Führungskräften gemacht zu haben.
Erstellt am 09.02.2008 um 12:35 Uhr von Der alte Heini
Erdmännchen
Kein Betriebsübergang nach § 613a BGB.
Was ist es dann????????
Und was macht der BR ???????????
Gibt es überhaupt einen BR??????????
Wird den wenigen zahlenden GEW Mitgliedern
von der Gewerkschaft geholfen?????
Erstellt am 11.02.2008 um 09:22 Uhr von Erdmännchen
Laut Anwalt Gewerkschaft ist es kein Betriebsübergang lediglich ein Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten ein.
Ja es gibt einen BR - wir sind aber alle erst ein 3/4 Jahr im Amt.
Den Mitgliedern der Gewerkschaft wird als Privatperson geholfen - unsere Firma wird nicht mehr von der Gewerkschaft unterstützt.