Erstellt am 07.02.2008 um 21:54 Uhr von Lotte
Bine,
wenn ich davon wüsste "dürfte" selbst ich mich auf diese Stelle bewerben und wenn der AG und der BR mitspielen, würde ich dann bei Euch Staplerfahrerin ;-)
Erstellt am 08.02.2008 um 11:35 Uhr von Andreas_5
Hi Biene,
eventuell hilft dies hier weiter $99 BetrVG Rn.203 S.1455 (Fehlende Ausschreibung im Betrieb nach §93)
Erstellt am 08.02.2008 um 18:54 Uhr von Lotte
Andreas,
DKK, Fitting, Auflage??
Es geht aber hier nicht um eine fehlende Ausschreibung, denn die ist ja scheinbar erfolgt.
Erstellt am 08.02.2008 um 21:38 Uhr von Andreas_5
Hi Lotte,
zu1) Fitting 23Auflage
zu2) hier ist eigentlich der §93 gemeint steht ja auch in Klammer gesetz dazu
sorry werde mich bessern
Erstellt am 09.02.2008 um 00:42 Uhr von peanuts
Da es hier um Leiharbeitnehmer geht, wäre der Blick in´s AÜG sinnvoll!
Erstellt am 09.02.2008 um 17:33 Uhr von Lotte
peanuts,
eigentlich geht es doch hier um die "Erlaubnis" sich auf eine Stelle zu bewerben? Oder habe ich die Frage falsch verstanden? Und bewerben darf ich mich doch überall, ob ich die Stelle dann bekomme liegt im Wesentlichen an der Zustimmung des AG und des BR, egal was die Gesetze dazu im weiteren sagen, denn auch das AÜG verbietet ja niemanden, sich woanders zu bewerben.
Erstellt am 10.02.2008 um 13:55 Uhr von peanuts
"... denn auch das AÜG verbietet ja niemanden, sich woanders zu bewerben."
Schön, dass Du das feststellst! Dafür muss man aber erst einmal in´s AÜG geguckt haben!
Die §§ 93, 99 BetrVG waren zur Beantwortung der Frage, ob sich Leiharbeitnehmer auf eine Stelle im Entleiherbetrieb bewerben dürfen, denkbar ungeeignet!