Erstellt am 06.02.2008 um 22:58 Uhr von carrie
Hallo
Eigentlich nur hoffen, dass die kolleginnen und Kollegen wissen, wer sie am besten vertritt und ihr Kreuz an der richtigen Stelle setzen.
Jeder hat das Recht eine Liste aufzustellen!
Erstellt am 07.02.2008 um 09:17 Uhr von w-j-l
schwertfisch,
wie groß ist denn euer Betrieb?
Wenn die Liste eurer Kandidaten erst kurz vor Ende der Abgabefrist für Wahlvorschläge eingereicht wird, dann ist das doch bis zum Ende "geheim". Allerdings mußt Du dann, wenn die BR-Wahl zwar ausgeschrieben ist, aber nicht alle AN wegen der Möglichkeit der Bewerbung auf einer gemeinsamen Liste angesprochen werden, immer damit rechnen, dass auch andere "interessierte Kreise" einen Wahlvorschlag einreichen.
Erstellt am 07.02.2008 um 12:33 Uhr von Bonita
Eigentlich ist es ja klar, aber hier ganz deutlich:
Die Geschäftsführung kann selbst keine Gegenkandidaten aufstellen! Was sie natürlich können und oft auch tun, ist im Hintergrund "Strippen zu ziehen" und gewogene Wahlberechtigte zu animieren arbeitgebernahe Wahlvorschläge einzureichen. Dagegen könnt ihr wenig machen.
Es ist zu hoffen, dass die Wähler das durchschauen. Und gegen ein wenig Wahlkampf zwecks Aufklärung ist ja nichts einzuwenden.
Erstellt am 07.02.2008 um 13:29 Uhr von w-j-l
schwertfisch,
Du hast immer noch nicht geantwortet, wie groß der Betrieb ist.
Erstellt am 07.02.2008 um 15:14 Uhr von royigel4
Wenn Ihr wisst, wer AGnahe Entscheidungen treffen würde und das begründen könnt, dürft Ihr das öffentlich für Euren Wahlkampf gebrauchen - ist wie in der Politik nur müssen hier die Behauptungen wahr sein. Dann verstoßt Ihr auch gegen kein GESETZ
Benennt diese Leute vor der Belegschaft und wenn die ein wenig geradeaus kucken kann, dann macht die auch die richtigen Kreuze
Erstellt am 26.02.2008 um 17:43 Uhr von sbv
Schaut mal in die Wahlordnung, ob Ihr überhaupt "Geheim-Kandidaten" aufstellen könnt.
Ansonsten kann der AG die Wahl anfechten.